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   BSG, 20.10.1977 - 12/7 RAr 101/76   

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BSG, 20.10.1977 - 12/7 RAr 101/76 (https://dejure.org/1977,7099)
BSG, Entscheidung vom 20.10.1977 - 12/7 RAr 101/76 (https://dejure.org/1977,7099)
BSG, Entscheidung vom 20. Oktober 1977 - 12/7 RAr 101/76 (https://dejure.org/1977,7099)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.10.1977 - 12 RAr 93/76

    Konkurs - Eröffnung des Konkursverfahrens - Abweisung mangels Masse - Beginn der

    Auszug aus BSG, 20.10.1977 - 7 RAr 101/76
    Wie der Senat durch Urteil vom heutigen Tage in einem ähnlich gelagerten Fall (- 12 RAr 93/76 - zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat, beginnt bei Abweisung eines Antrags auf Konkurseröffnung mangels Masse die Ausschlußfrist des § 141 e Abs. 1 Satz 2 AFG erst in dem Zeitpunkt, in dem der Antragsteller Kenntnis von dem Abweisungsbeschluß erhalten hat.

    Diese dem Wortlaut des § 141 e Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 141 b Abs. 3 Nr. 1 AFG gegenüber einengende Rechtsanwendung rechtfertigt sich aus den objektiven Unterschieden zwischen der Publizität im Fall der Konkurseröffnung und derjenigen bei Ablehnung der Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels Masse (vgl. BSG Urteil vom 20. Oktober 1977 - 12 RAr 93/76 -).

  • BGH, 12.06.1968 - VIII ZR 92/66

    Anspruch auf Ersatzaussonderung; Eigentumsvorbehalt an gekauften Waren;

    Auszug aus BSG, 20.10.1977 - 7 RAr 101/76
    Eröffnungszeitpunkt ist nach § 108 der Konkursordnung (KO) stets der Zeitpunkt, in dem der Richter den Beschluß unterzeichnet (BGHZ 50, 242, 245; Jäger, KO, 8. Aufl, § 108 Anm. 1; Mentzel-Kuhn, KO, 8. Aufl, § 108 Anm. 1; Böhle-Stamschräder, KO, 12. Aufl, § 108 Anm. 1).
  • BSG, 22.05.1984 - 10 RAr 10/83

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Insolvenz des illegalen Verleihers -

    Insoweit habe das entgegenstehende Urteil des BSG vom 20. Oktober 1977 (12/7 RAr 101/76) keine Bedeutung mehr.

    Unabhängig davon bestehe ein Anspruch auch deshalb nicht, weil die Klägerin Pflichtbeiträge für Arbeitsentgelte begehre, die nicht iS von § 141b Abs. 2 AFG in der bis zum 31. Juli 1979 gültig gewesenen Fassung auf die letzten 6 Monate vor Eintritt des Insolvenztatbestandes entfielen (BSG Urteil vom 20. Oktober 1977, aaO).

  • BAG, 10.02.1982 - 5 AZR 936/79

    RÜckständiger Lohn - Lohnforderungsanspruch - Konkursausfallgeld

    bb) Das Bundessozialgericht hat dagegen in seinem Urteil vom 20. Oktober 1977 - 12/7 RAr 101/76 - (AP Nr. 2 zu § 141 b AFG) die Ansicht vertreten, die letzten der Eröffnung des Konkursverfahrens vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses müßten innerhalb des durch § 59 Abs. 1 Nr. 3 a KO bestimmten Zeitraums der letzten sechs Monate vor Eröffnung des Konkursverfahrens liegen.
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